Wir können dass lösen
1978, nach Francos Tod, wurde das spanische Rechtssystem in verschiedenen Bereichen organisiert, um die rechtlichen Abläufe in den Bereichen Arbeit, Zivilrecht und Verfassung abzudecken. Handels- und Steuerrecht. Die Verfassung regelt das Selbstverwaltungsrecht für alle Regionen in Spanien. Spanien hat Provinzen, autonome Gemeinschaften, Bezirke und Gemeinden. Es gibt Gerichte erster Instanz, Arbeitsgerichte, Jugendgerichte, Gefangene und Friedensgerichte. Die meisten spanischen Gerichte werden in Gerichtsverfahren von einem einzigen Richter vertreten, das höchste Gericht oder das Verwaltungsgericht hat in Gerichtsverfahren unterschiedliche Richter.
Das spanische Rechtssystem bietet zwei Optionen für die Beilegung von Zivil- und Handelsstreitigkeiten, entweder durch freiwillige oder gerichtliche Verfahren, wobei die freiwillige Option durch Schlichtung oder Schiedsverfahren beigelegt werden kann.
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